Grabschmuck “Lebenslicht”
Am Mittwoch ist Buß- und Bettag und zugleich auch gesetzlicher Feiertag in Sachsen. Der wird immer am Mittwoch vor dem Totensonntag begangen, auf den dann wie jedes Jahr bereits schon der 1. Advent folgt.
Am Totensonntag, aber spätestens am 1. Advent sollte und MUSS man seine verstorbenen Angehörigen auf dem Friedhof besuchen. Am 24.12. macht man das sowieso. Das halte sogar ich als Atheist so und mir ist es auch ein Bedürfnis, meine verstorbebenen Eltern da zu besuchen. Auf dem Grabgesteck für meine im Oktober 2012 an Morbus Parkinson verstorbenen Mutter stand daher auch nicht umsonst: “Ein Abschied, aber kein Vergessen.”
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