Hartz IV Widerspruchsvorlage gegen Sanktionen
Das Sozialgericht Gotha hat die Frage der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen von Hartz-IV-Leistungsempfängern dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bezieher von entsprechenden Leistungen haben jetzt eine neue Chance, die vermutlich grundrechtswidrig einbehaltenen Gelder zurück zu erhalten.
Dazu gibt es unterschiedliche Fristen und Vorgehensweisen. Dies ist davon abhängig ob ein Sanktionsbescheid bereits bestandskräftig wurde oder nicht. Bestandskräftig ist in der Regel dann ein Bescheid, wenn in der Monatsfrist (nach Erhalt des Sanktionsbescheides) kein Widerspruch eingelegt wurde oder nach dem Widerspruchverfahren innerhalb eines Monats keine Klage dagegen erhoben wurde.
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