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M'era Luna

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Schattenreich

Raus aus dem Alltag und rein in eine Welt mit einer Musikmischung aus Dark Wave und Gothic Rock. Zum Start auf die Grafik klicken.

Hinweis

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285)

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

930 von 1000 sagen

Jobcenter-Mitarbeiter bei Fehlern und Verstößen persönlich haften lassen!

  • JA (93%, 930 Stimmen)
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Sozialgericht Gotha

Hungern als “Rechtsfolge”

Während Aktivisten am Reichstagsufer mit 60 Holzkreuzen an die “Opfer der Agenda 2010″ erinnerten, stellten am Donnerstag abend alle Redner der Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD klar: Die Knute gegen Hartz-IV-Bezieher wird weiter geschwungen.

Zwei Anträge der Linksfraktion nach einem Ende der im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) verankerten Strafpraxis würgten sie geschlossen ab. Auch das Begehren der Grünen-Fraktion nach einem Moratorium für eine Änderung des Gesetzes, um das Minimum zum Überleben künftig von Kürzungen auszuklammern, fiel bei der großen Koalition durch.

Hartz IV Widerspruchsvorlage gegen Sanktionen

Das Sozialgericht Gotha hat die Frage der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen von Hartz-IV-Leistungsempfängern dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bezieher von entsprechenden Leistungen haben jetzt eine neue Chance, die vermutlich grundrechtswidrig einbehaltenen Gelder zurück zu erhalten.

Dazu gibt es unterschiedliche Fristen und Vorgehensweisen. Dies ist davon abhängig ob ein Sanktionsbescheid bereits bestandskräftig wurde oder nicht. Bestandskräftig ist in der Regel dann ein Bescheid, wenn in der Monatsfrist (nach Erhalt des Sanktionsbescheides) kein Widerspruch eingelegt wurde oder nach dem Widerspruchverfahren innerhalb eines Monats keine Klage dagegen erhoben wurde.

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Basteltrine

Basteltrines Basteleien

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