Mietkaution: Kein Darlehen mehr vom Jobcenter?
Wenn Hartz IV Leistungsbezieher in eine neue Wohnung ziehen, fällt meist eine Mietkaution an. Weil die meisten Betroffenen die Kaution nicht selbst zahlen können, half das Jobcenter bisher mit einem Darlehen aus. Doch das musste danach mit 10% des Hartz-IV-Regelbedarfs monatlich abgestottert werden. Jetzt erkennen selbst die Jobcenter an, dass diese Praxis rechtswidrig ist.
Dafür gibt es gute Gründe. Wer als Leistungsberechtigter noch einen Anteil seines Hartz IV Regelbedarfs abgeben muss, gerät in Gefahr unter dem Existenzminimum zu leben. Und das darf in Deutschland nicht passieren. Außerdem beinhaltet der Regelbedarf nicht die Mietkosten. Die Miete wird jeder Bedarfsgemeinschaft extra in den „Kosten der Unterkunft und Heizung“ erstattet. Die Mietkaution ist natürlich Teil der Unterkunftskosten. Sie darf also nicht mit dem Regelbedarf bezahlt werden, wie es beim Darlehen im Endeffekt der Fall ist.
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