Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV
Gegen die neuen Weisungen der Bundesgaentur für Arbeit sollte dringendst Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Denn eine Zusammenlegung von Judikative, Legislative und Exekutive laufen der Gewaltenteilung einer demokratischen Grundordnung zuwider und sind demnach auch vom Grundgesetz her nicht gedeckt.
Dazu gibt es auch ein Urteil/Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das sich auf den Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes beruft:
BA führt massive Hartz-IV-Strafen ein
Vor einigen Tagen hatte die Bundesagentur für Arbeit vermelden lassen, daß immer weniger Hartz-IV Bezieher mit Sanktionen belegt werden. Mancherorts wurde dabei schon von einer Entspannung der Sanktionspraxis gesprochen. Nun aber kündigt die BA weitreichende Verschärfungen der “Strafen” an.
Werden Informationen vergessen, bzw. nach Meinung der Behörden “vergessen”, drohen hohe Bußgelder. Ab sofort wird hier nämlich ein sattes Strafgeld von bis zu 5000 EUR fällig. Das ergeht aus einer internen Weisung der BA an die Jobcenter.
Wieder mal ein Musterbeispiel von obrigkeitshörig
Da war ich doch dieser Tage im Jobcenter, um das mit dem Kontozwang abzuklären, was ja auch erfolgreich geklappt hat. Nur war da am Schalter bei der Anmeldung eine Alte, die man grundweg nur als blöd, unhöflich und obrigkeitshörig bezeichnen kann.
Ich hatte in diesem Artikel HIER bereits geschrieben worum es geht. Aber bevor sich in einem Jobcenter etwas ohne Termin dreht, muß man erstmal eine Nummer ziehen und warten. Dann irgendwann macht es “PIEEEP”, Nummer erscheint in der Anzeige und daneben die Ziffer des Schalters. Dann geht man an den Schalter, trägt sein Anliegen vor oder gibt ab, was abzugeben ist.
Jobcenter haben neuerdings ähnliche Kompetenzen wie ein Staatsanwalt
Wenn es darum geht, Hartz-IV-Bezieher umfassend zu bespitzeln, ist der Bundesagentur für Arbeit (BA) kein Aufwand zu hoch. Für die Bußgeldparagraphen 63 und 64 im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) hat die Mammutbehörde nun 75 Seiten umfassende “Fachliche Hinweise” herausgegeben.
Das Papier unter dem Titel “Das Bußgeldverfahren im SGB II”, vorausdatiert auf den 20. Oktober, veröffentlichte der Sozialrechtler Harald Thomé am Montag. Es belegt, wie akribisch und rigide Jobcenter gegen am Existenzminimum Lebende ab einem Alter von 14 Jahren und sogar Menschen vorgehen, die sicher oder vermutet in finanzieller Verbindung zu ersteren stehen. Dafür bedarf es einzig des Vorwurfs, mangelhaft “mitgewirkt” zu haben. Bemerkenswert ist, dass alles in einem Haus passiert: Sowohl die “Feststellung” des Verdachts, “ordnungswidrig” gehandelt zu haben, als auch weitere “Ermittlungen” und die Festsetzung der Geldbuße obliegen dem Jobcenter.
Ich brauche dringend einen Anlageberater!
“Die Hartz-IV-Regelsätze steigen 2017 erheblich.” So hat dieser Tage die “FAZ” getitelt. Denn ab 1. Januar gibt es wieder sage und schreibe FÜNF Euro mehr pro Monat. Wahnsinn!
Das sind pro Tag 16,6 Cent mehr Hartz-IV und im Jahr 60,00 Euro! Also bei soviel zusätzlichem Geld brauche ich dringend einen Anlageberater, der mir sagt, was ich mit der vielen Kohle machen soll!
Zeitarbeitsvermittler gesteht ”Wir brechen das Gesetz aus wirtschaftlichen Gründen”
Genau was ich schon immer sagte, mir aber in all den Jahren niemand glauben wollte! Jetzt seht Ihr Zweifler und Neoliberalismus-Gläubige selbst was los ist!
Ich verweigere mich diesem System! Ich hab den Arsch dazu in der Hose! Ich katzbuckel nicht und lasse mir auch nicht irgendwelche neoliberale – besser müsste es lauten NEOFEUDALE – Scheiße einreden.
Aber der Betrug und die Gesetzesbrecherei funktionieren ja nur deswegen, weil es genügend Blöde gibt, die sich ausnutzen und ausbeuten lassen. Weil es genug freiwillige Sklaven gibt, die als lieber als Hosenscheißer durch die Welt watscheln anstatt als richtige Männer zu marschieren!
Jobcenter verlangt Führungszeugnis
Drogentests, Psychologische Gespräche und Sanktionsmaßnahmen zur vermeintlichen “Erziehung” des erwerbslosen “Delinquenten”. Das alles ist bei Hartz IV mittlerweile “normal” und wird von Millionen von Leistungsberechtigten schweigend hingenommen. Nun gehen einige Jobcenter dazu über, “erweiterte Führungszeugnisse” von Arbeitslosengeld II Beziehern zu verlangen. Eine “Verfolgungsbetreuung” mit immer weitreichenderen Befügnissen, die eine Gewaltenteilung bereits lange missachtet.
Immer mehr Jobcenter gehen offenbar dazu über, sogenannte Führunsgzeugnisse von Hartz-IV-Beziehern zu verlangen. Die Behörden begründen ihr Verlangen, das nicht selten mit der Androhung von Geldkürzungen erfolgt, mit der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Dabei greifen die Jobcenter allerdings in das Sozialgeheimnis ein. Darin heißt es nämlich: “Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.” (§ 35 SGB I Sozialgeheimnis) (Quelle)
“Ja, aber man hat Arbeit …”
Diesen Satz hörte ich neulich von einem, der selbst in Hartz-IV ist und überhaupt nicht begriffen hat, wozu Hartz-IV erschaffen wurde und warum es Minijobs und unterbezahlte Leiharbeit gibt.
Es ging darum, daß es doch völliger Nonsens ist, wenn man eine Erwerbsarbeit antritt, bei welcher der Lohn hinten und vorne nicht ausreicht und man dann zusätzlich noch Stütze beantragen muß. “Wo soll da der Sinn sein?”, fragte ich den Kerl.
Hartz IV: Dauerhafte Ein-Euro-Jobs geplant
Wer in zehn Jahren mindestens neun Jahre von Hartz-IV lebte, soll in Zukunft erneut und immer wieder 12 Monate in Ein-Euro-Jobs schuften „dürfen“. Bisher durften Abhängige des Jobcenters in fünf Jahren nicht länger als 24 Monate die Billigstarbeiten verrichten, angeblich, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht sinken.
Das Bundesministerium formuliert blumig, den Erwerbslosen sei es “auch bei guter Konjunktur kaum möglich, vom Aufbau der Beschäftigung zu profitieren und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.”
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