Hungerlohn am Fließband – Ausbeutung bei Mercedes-Benz & Co. in Deutschland
Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen stiegen im vergangenen Jahr um 2% auf knapp eine dreiviertel Billion Euro (746 Milliarden). In den Jahren Große Koalition (2014 – 2016) machte der Zuwachs zehn Prozent aus. Alles wird jedoch übertroffen vom Gewinnrausch der großen Konzerne. Ende Dezember 2016 taxierte das Handelsblatt (28.12.16) den Nettogewinn für alle 30 Dax-Konzerne mit 74 Milliarden – “Wenn keine weiteren schwerwiegenden Wertberichtigungen hinzukommen”.
Das würde einen Gewinnsprung von fast 50 Prozent (49,2%) bedeuten, denn im Vorjahr brachten es die Dax-Konzerne auf 49,6 Milliarden Euro Nettogewinn. Nach Berechnungen der Unternehmensberatung EY legten diese um 24 Prozent auf 89,5 Milliarden Euro zu. Drei der vier gewinnträchtigsten Konzerne sind Autohersteller: Daimler 9,4 Milliarden Euro, Volkswagen trotz des Dieselskandals 8,7 Milliarden, BMW 7,6 Milliarden. Nur die Telekom hat sich mit 8,3 Milliarden Euro Gewinn für die drei Quartale dazwischengeschoben.
Hartz-IV-Regelsatz steigt um 1,7 Prozent
Na wunderbar! Ab Januar 2018 gibt’s wieder etwas mehr Überlebensgeld. Aber nicht die üblichen fünf Euro, sondern sieben Euro und da tut man wieder so als sei das eine große Errungenschaft der ReGIERung.
Es ist doch bezeichnend, daß ausgerechnet kurz vor der Bundestagswahl beschlossen wird, den Hartz-IV-Regelsatz ab Januar um sieben Euro, statt wie üblich nur um fünf Euro zu erhöhen.
Sollen jetzt alle von Hartz-IV Betroffenen vor Dankbarkeit auf die Knie fallen und das Politpack in Berlin erneut wiederwählen?
Die Bundesregierung treibt Menschen in Armut
Die Europäische Kommission kritisiert die deutsche Regierung ungewohnt scharf. Wörtlich heißt es: “Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik im hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen.”
Insbesondere müssten Hartz-IV-Abhängige unter dieser Politik leiden. So seien bedarfsabhängige Leistungen “real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken”.
Die Kommission kritisiert konkret, daß die Mittel für Hartz-IV-Betroffene, Empfänger von Wohngeld und BaföG nicht so gestiegen wären, daß sie Kaufkraftverluste durch Preissteigerungen ausgleichen könnten. Außerdem würden durch einen Anstieg des Wohlstands bei besser situierten Menschen am unteren Ende der Einkommensskala abgekoppelt.
Wieder mal Zwangsarbeit für Hartz-IV-Betroffene
Laut dem CDU-Kasper Carsten Linnemann soll Hartz-IV-Betroffenen “zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken”.
Das Spektrum soll vom Rettungsdienst über Behindertenbetreuung bis zu Altersheimen und Psychiatrien und Krankenhäusern reichen. Alles Arbeiten im Bundesfreiwilligendienst und genau da liegt das Problem.
Menschen in Hartz-IV können zwar grundsätzlich am BFD teilnehmen und seit 2012 sogar 175,00 Euro zusätzlich zum ALG II behalten, aber es ist und bleibt eben ein FREIWILLIGENDIENST und nicht wie vom CDU-Kasper Linnemann vorgesehen, Hartz-IV-Betroffene durch die Hintertür zu zwangsweisen Arbeitsdiensten heranzuziehen. Denn, wer sich weigert, wird natürlich sanktioniert.
Springers “Welt” verdreht die Tatsachen
Unter der Überschrift “Die Eliten verteidigen” verdreht Thomas Schmid von Springers “Welt” die Tatsachen, indem er schreibt, daß es ungerechtfertigt sei, wenn Bürger dieses Landes die sogenannten “Eliten” kritisieren würden.
Er stellt dabei die Behauptung auf, daß die kritisierten “Eliten” Fachleute, gut Ausgebildete und Akademiker seien. Das aber ist absoluter schwachsinniger Nonsens.
Denn niemand hat vor, Akademiker, Ingenieure, Fachkräfte usw. zu kritisieren. Vielmehr geht die Kritik an die korrupten Politiker, die gekauften Journalisten, nimmersatten Manager, Lobbyisten, Bankenzocker, Steuerbetrüger und charakterlose Unternehmer, die sich selbst “Elite” und “Leistungsträger” nennen, in Wahrheit aber nichts anderes als asoziale Schmarotzer sind.
IAB-Untersuchung beweist das völlige Scheitern des Hartz-IV-Systems
“Die Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegt, was am sogenannten Arbeitslosengeld II seit vielen Jahren kritisiert wird: Das Hartz IV-System hat versagt. Die Menschen werden abgehängt und sind im Hartz IV-System gefangen”, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutige Vorstellung der Untersuchung des IAB zur Zahl der Menschen, die seit Einführung des Arbeitslosengeldes II ohne Unterbrechung auf dessen Leistungen angewiesen sind.
Zimmermann weiter: “Viel zu lange wurde ausschließlich aufs Fordern gesetzt und bei der Förderung gespart. Wir brauchen einen Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik. Notwendig sind ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor und ein Recht auf Weiterbildung. Statt der Gängelung durch die Jobcenter müssen die Jobsuchenden ein Recht auf Vermittlung auf Augenhöhe haben.
Übereifriger Schnüffler
Dürfen Jobcenter ihre Klienten unter Strafandrohung über Sexualpartner ausfragen? Das Unglaubliche geschah im niedersächsischen Stade. Womit das Amt offenbar nicht gerechnet hatte: Die betroffene Schwangere schaltete einen Rechtsanwalt ein.
Seine Kanzlei veröffentlichte den Fragebogen. “Junge Welt” hakte nach und berichtete, weitere Medien griffen den Fall auf. Mit Erfolg: Aufgeschreckt durch die Presse zog das Jobcenter das Papier nun zurück und entschuldigte sich bei der Bedrängten. Es handele sich um einen “bedauerlichen Fehler”, beteuerte Behördenleiter Friedhelm Keiser am Dienstag gegenüber jW und erklärte öffentlich: “Solche persönlichen Fragen dürfen wir nicht stellen.”
Jobcenter verstoßen gegen den Datenschutz
Erneut versuchen einige Jobcenter mit Hilfe eines Formulars Festnetz- und Mobilfunknummer sowie die E- Mail-Adresse der Hartz IV Leistungsberechtigten zu erhalten. Sie verlangen dies mit dem Hinweis “Bitte überprüfen Sie ihre Kommunikationsdaten auf Aktualität”.
Der Datenschutzbeauftragte hat eindeutig festgestellt, daß die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig ist. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, daß die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen.
Von wegen Kontozwang bei Hartz-IV
Da glaubte doch irgend so ein scheiß Scherge im Jobcenter Zielvorgaben in Bezug auf Einsparung zu erreichen, wenn er mir Angst macht, daß ich kein Konto besitze. Aber das Gegenteil ist mal wieder der Fall.
Ich hatte HIER schon darauf hingewiesen und einen Artikel diesbezüglich verfasst.
Es gibt eben keine rechtliche Grundlage, ein Konto besitzen zu müssen solange in Deutschland Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel existiert. Da mußte auch mal wieder die Gestapo-Zentrale das Jobcenter einknicken.
Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV
Gegen die neuen Weisungen der Bundesgaentur für Arbeit sollte dringendst Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Denn eine Zusammenlegung von Judikative, Legislative und Exekutive laufen der Gewaltenteilung einer demokratischen Grundordnung zuwider und sind demnach auch vom Grundgesetz her nicht gedeckt.
Dazu gibt es auch ein Urteil/Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das sich auf den Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes beruft:
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