Übereifriger Schnüffler
Dürfen Jobcenter ihre Klienten unter Strafandrohung über Sexualpartner ausfragen? Das Unglaubliche geschah im niedersächsischen Stade. Womit das Amt offenbar nicht gerechnet hatte: Die betroffene Schwangere schaltete einen Rechtsanwalt ein.
Seine Kanzlei veröffentlichte den Fragebogen. “Junge Welt” hakte nach und berichtete, weitere Medien griffen den Fall auf. Mit Erfolg: Aufgeschreckt durch die Presse zog das Jobcenter das Papier nun zurück und entschuldigte sich bei der Bedrängten. Es handele sich um einen “bedauerlichen Fehler”, beteuerte Behördenleiter Friedhelm Keiser am Dienstag gegenüber jW und erklärte öffentlich: “Solche persönlichen Fragen dürfen wir nicht stellen.”
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