Begrenzung des Superreichtums
Wenn sich nach wie vor ein Existenzminimum festlegen lässt, sollte man auf der anderen Seite nicht auch ein Existenzmaximum bestimmen können?
Wo ist die öffentliche Diskussion über eine Deckelung des Superreichtums? Wo ist die obere Grenze für Vermögen, bevor die Sache unsozial, zerstörerisch, gesellschaftlich sinnlos, gefährlich für alle Beteiligten wird – auch für die Superreichen selbst?
Benötigt ein Mensch beispielsweise 40 Mrd. Euro Privatvermögen? Ist es gerecht und überhaupt moralisch vertretbar, wenn ein paar wenige Superreiche, denen es an nichts mangelt, darüber bestimmen, was ein Mensch zum Leben braucht, wenn sie doch selber maßlos gierig sind? Ist das nicht absurd?
Vorlagebeschluss des SG Gotha an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit von Alg-II-Sanktionen
Nach Überzeugung der Kammer sind diese Vorschriften unvereinbar mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz und Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz.
Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, gegen die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
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