Übereifriger Schnüffler
Dürfen Jobcenter ihre Klienten unter Strafandrohung über Sexualpartner ausfragen? Das Unglaubliche geschah im niedersächsischen Stade. Womit das Amt offenbar nicht gerechnet hatte: Die betroffene Schwangere schaltete einen Rechtsanwalt ein.
Seine Kanzlei veröffentlichte den Fragebogen. “Junge Welt” hakte nach und berichtete, weitere Medien griffen den Fall auf. Mit Erfolg: Aufgeschreckt durch die Presse zog das Jobcenter das Papier nun zurück und entschuldigte sich bei der Bedrängten. Es handele sich um einen “bedauerlichen Fehler”, beteuerte Behördenleiter Friedhelm Keiser am Dienstag gegenüber jW und erklärte öffentlich: “Solche persönlichen Fragen dürfen wir nicht stellen.”
Jobcenter verstoßen gegen den Datenschutz
Erneut versuchen einige Jobcenter mit Hilfe eines Formulars Festnetz- und Mobilfunknummer sowie die E- Mail-Adresse der Hartz IV Leistungsberechtigten zu erhalten. Sie verlangen dies mit dem Hinweis “Bitte überprüfen Sie ihre Kommunikationsdaten auf Aktualität”.
Der Datenschutzbeauftragte hat eindeutig festgestellt, daß die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig ist. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, daß die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen.
Von wegen Kontozwang bei Hartz-IV
Da glaubte doch irgend so ein scheiß Scherge im Jobcenter Zielvorgaben in Bezug auf Einsparung zu erreichen, wenn er mir Angst macht, daß ich kein Konto besitze. Aber das Gegenteil ist mal wieder der Fall.
Ich hatte HIER schon darauf hingewiesen und einen Artikel diesbezüglich verfasst.
Es gibt eben keine rechtliche Grundlage, ein Konto besitzen zu müssen solange in Deutschland Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel existiert. Da mußte auch mal wieder die Gestapo-Zentrale das Jobcenter einknicken.
Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV
Gegen die neuen Weisungen der Bundesgaentur für Arbeit sollte dringendst Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Denn eine Zusammenlegung von Judikative, Legislative und Exekutive laufen der Gewaltenteilung einer demokratischen Grundordnung zuwider und sind demnach auch vom Grundgesetz her nicht gedeckt.
Dazu gibt es auch ein Urteil/Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das sich auf den Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes beruft:
BA führt massive Hartz-IV-Strafen ein
Vor einigen Tagen hatte die Bundesagentur für Arbeit vermelden lassen, daß immer weniger Hartz-IV Bezieher mit Sanktionen belegt werden. Mancherorts wurde dabei schon von einer Entspannung der Sanktionspraxis gesprochen. Nun aber kündigt die BA weitreichende Verschärfungen der “Strafen” an.
Werden Informationen vergessen, bzw. nach Meinung der Behörden “vergessen”, drohen hohe Bußgelder. Ab sofort wird hier nämlich ein sattes Strafgeld von bis zu 5000 EUR fällig. Das ergeht aus einer internen Weisung der BA an die Jobcenter.
Jobcenter gehen auf Menschenjagd
In Deutschland sind seit 1945 – im Gegensatz zur Nazi-Herrschaft – Polizei, Justiz und Gesetzgeber getrennt. Staatsanwälte haben klar definierte und begrenzte Vollmachten gegenüber Normalbürgern – wegen ihrer besonderen Pflicht als Strafverfolger. Zur Verfolgung von Straftaten im öffentlichen Interesse dürfen sie Grundrechte von Tatverdächtigen und Zeugen zeitweise einschränken. Seit August 2016 hat auch die “Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten” in den Jobcentern vergleichbare Sonderrechte.
Staatsanwälte würdigen von der Polizei ermittelte Sachverhalte; sie können Verfahren einstellen, Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen; sie können anordnen, daß die Polizei weiter ermittelt und die Polizei muß der Staatsanwaltschaft alles mitteilen, was für den Strafprozess von Bedeutung ist.
Wieder mal ein Musterbeispiel von obrigkeitshörig
Da war ich doch dieser Tage im Jobcenter, um das mit dem Kontozwang abzuklären, was ja auch erfolgreich geklappt hat. Nur war da am Schalter bei der Anmeldung eine Alte, die man grundweg nur als blöd, unhöflich und obrigkeitshörig bezeichnen kann.
Ich hatte in diesem Artikel HIER bereits geschrieben worum es geht. Aber bevor sich in einem Jobcenter etwas ohne Termin dreht, muß man erstmal eine Nummer ziehen und warten. Dann irgendwann macht es “PIEEEP”, Nummer erscheint in der Anzeige und daneben die Ziffer des Schalters. Dann geht man an den Schalter, trägt sein Anliegen vor oder gibt ab, was abzugeben ist.
Jobcenter haben neuerdings ähnliche Kompetenzen wie ein Staatsanwalt
Wenn es darum geht, Hartz-IV-Bezieher umfassend zu bespitzeln, ist der Bundesagentur für Arbeit (BA) kein Aufwand zu hoch. Für die Bußgeldparagraphen 63 und 64 im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) hat die Mammutbehörde nun 75 Seiten umfassende “Fachliche Hinweise” herausgegeben.
Das Papier unter dem Titel “Das Bußgeldverfahren im SGB II”, vorausdatiert auf den 20. Oktober, veröffentlichte der Sozialrechtler Harald Thomé am Montag. Es belegt, wie akribisch und rigide Jobcenter gegen am Existenzminimum Lebende ab einem Alter von 14 Jahren und sogar Menschen vorgehen, die sicher oder vermutet in finanzieller Verbindung zu ersteren stehen. Dafür bedarf es einzig des Vorwurfs, mangelhaft “mitgewirkt” zu haben. Bemerkenswert ist, dass alles in einem Haus passiert: Sowohl die “Feststellung” des Verdachts, “ordnungswidrig” gehandelt zu haben, als auch weitere “Ermittlungen” und die Festsetzung der Geldbuße obliegen dem Jobcenter.
Ich brauche dringend einen Anlageberater!
“Die Hartz-IV-Regelsätze steigen 2017 erheblich.” So hat dieser Tage die “FAZ” getitelt. Denn ab 1. Januar gibt es wieder sage und schreibe FÜNF Euro mehr pro Monat. Wahnsinn!
Das sind pro Tag 16,6 Cent mehr Hartz-IV und im Jahr 60,00 Euro! Also bei soviel zusätzlichem Geld brauche ich dringend einen Anlageberater, der mir sagt, was ich mit der vielen Kohle machen soll!
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