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Hinweis

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285)

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

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Klatschen für Krankenschwestern, Milliardengeschenke für Aktionäre

Dafür werden die Krankenschwestern sicherlich Verständnis haben: Da die Bundesregierung die angeschlagene Lufthansa „retten“ muss und die Automobilhersteller sich mit ihrem dreisten Wunsch nach einer „Kaufprämie“ für Neuwagen Medienberichten zufolge auch durchsetzen werden, ist von der „Corona-Prämie“, die Jens Spahn vor einigen Wochen großspurig angekündigt hat, nicht mehr die Rede.

Stattdessen fließen die – noch gar nicht vorhandenen – Steuermilliarden nun einmal mehr über Dividenden in die Taschen der Großaktionäre. Da freut sich nicht nur das Geschwisterpaar Klatten/Quandt, sondern vor allem die Wall Street, gehören die meisten Konzerne, denen nun Milliardengeschenke auf dem Silbertablett gereicht werden, doch mehrheitlich Finanzkonzernen wie BlackRock und Vanguard. Braucht es noch mehr, um die Charakterlosigkeit der Regierenden offenzulegen?

Sicher. Nicht nur Restaurants, Clubs, Hotels, Kinos und Theaterhäuser, sondern auch Fluglinien gehören zu den großen Verlierern des Lockdowns. So sank der Umsatz der Lufthansa im ersten Quartal des Jahres um immerhin 18%. Der Börsenwert des Unternehmens sank seit Jahresbeginn von rund sechs auf nunmehr lediglich rund vier Milliarden Euro. Diesen Wertverlust nutzte der deutsche Multimilliardär Hans Hermann Thiele, um seinen Anteil an der Airline von 5% auf 10% aufzustocken. Weitere 60% des Unternehmens sind in der Hand sogenannter „institutioneller Investoren“, also Banken, Versicherungen und vor allem Finanzkonzernen der Wall Street – allen voran BlackRock, das zur Zeit hinter Thiele den größten Anteil am Unternehmen hält; gefolgt vom französischen Finanzkonzern Amundi, dem norwegischen Pensionsfonds und dem britischen Finanzkonzern Lansdowne Partners.

Daran wird sich auch nach der „Rettung“ nichts grundsätzlich ändern. Der Bund begnügt sich mit einer Minderheitsbeteiligung von 20%, der Großteil der Rettungssumme wird stattdessen in Form von stillen Einlagen, einer Wandelanleihe und eines Milliardenkredits der staatlichen KfW zur Verfügung gestellt. Wirtschaftsminister Altmaier kommentierte dies mit dem unsäglichen Satz, man mache keine „Verstaatlichungsorgien“. Klar, lieber veranstaltet man milliardenschwere „Geschenkorgien“ für Großaktionäre.

In Summe investiert der Bund somit neun Milliarden Euro in ein Unternehmen, das nach Einschätzung der allwissenden Märkte nur vier Milliarden Euro wert ist und begnügt sich dann auch noch mit einer Minderheitsbeteiligung. Die absolute Mehrheit der Anteile – und damit natürlich auch der Stimmrechte – bleibt in der Hand von Finanzkonzernen, die sich bereits die Hände in Vorfreude darauf reiben, dass die vergünstigten „Rettungsdarlehen“ des Bundes dereinst als Dividende an sie ausgeschüttet werden. Einmischen in das Tagesgeschäft der Fluglinie will sich der Bund aber ohnehin nicht. Die Krankenschwestern kriegen den Applaus, BlackRock und Co. kriegen unser Geld.

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