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Hinweis

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285)

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

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Supermärkte sollen künftig Arbeitslosengeld auszahlen

Keine Ahnung, ob das ein Scherz ist, aber so jedenfalls berichtet es der Spiegel in seiner Onlineausgabe. Was das ganze soll, bleibt mir schleierhaft.

Jedenfalls schreibt Spiegel Online: Empfänger von Leistungen wie dem Arbeitslosengeld können sich Bargeld künftig in besonders dringenden Fällen an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei ausschließlich für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit am Samstag. (Quelle)

Angeblich kosten die Geldautomaten in Jobcentern und die Barschecks der BA viel Geld und künftig sollen Erwerbslose ohne Konto einen Zettel mit Barcod im Jobcenter abholen und den dann einfach an der Supermarktkasse vorlegen, wo dieser dann gescannt und ausgezahlt wird.

Was ist aber wenn jemand diesen ominösen Zettel verliert? Normalerweise muß man doch bei Auszahlungen dieser Art ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Entfällt das dann und kann dann damit jeder und somit auch Unberechtigte die Kohle holen? Oder ich gehe nochmal ins Jobcenter und sage, daß ich den Wisch verloren habe und hole woanders die Kohle nochmal ab. Denn ich kann mir nicht vorstellen, daß an den Kassen bei ReWe, Penny, Real, dm und Rossmann soviel Zeit ist, die Ausweisdokumente und somit die Berechtigung zu überprüfen?

Außerdem: Wie soll bei diesem Verfahren der Sozialdatenschutz gewährleistet werden? Denn zum Sozialdatenschutz zählt doch wohl auch die Tatsache, daß sich niemand an der Ladenkasse als erwerbs- oder gar mittellos bzw. als EmpfängerIn staatlicher Unterstützung outen muß. Das nämlich fragen sich auch “die Datenschützer RheinMain” auf ihrer Website.

Ich denke mal das ist nur ein Faschingsscherz, denn sieht man sich das Datum dieser Meldung auf Spiegel Online an, dann steht dort “11.11.2017″ und wie wir alle wissen, beginnt da die Karnevalssaison. Wenn es aber stimmen sollte, dann ist dies der größte Nonsens, den sich die BA ausdenken konnte.

Stellt Euch mal vor, da kommen 30 Leute zu ReWe rein und jeder will seine Kohle abholen. 30 x 411 Euro = 12330 Euro. Also bei aller Liebe, so viel Kohle ist nie in einer Kasse drin, da die Kassiererinnen doch immer ab einem bestimmten Betrag in der Kasse das Geld hinter in den Tresor schaffen, um Raubüberfällen vorzubeugen. Es wird doch immer in regelmäßigen Abständen eine Kasse geschlossen, die Frau verschließt den Kasten, nimmt ihn raus und geht damit Richtung Personalbüro. Hat das noch niemand beobachtet?

Ich sage das ist ein Faschingsscherz, wenn nicht sogar “Fake News” und alle übernehmen es wieder bis hin zur Tagesschau. Weiterhin schreibt z.B. Spiegel Online “… dem Zeitungsbericht zufolge …”. Ja welchem Zeitungsbericht denn? Wo ist die Quellenangabe? Gibt man bei Google ein: “Cash Payment Solutions Arbeitslosengeld” dann finden sich viele Treffer zu dem Thema aber niemand nennt die Quelle woher es denn nun tatsächlich kommt.

Wenn angeblich “seriöse” Medien solchen Unsinn verbreiten – und sei es auch nur ein Faschingsscherz – dann müssen sie sich völlig zu Recht den Vorwurf in Bezug auf Lügenpresse gefallen lassen. Denn mit der Not der Menschen macht man keine Scherze und wer es dennoch tut, der ist in meinen Augen ein neoliberaler Faschist.

2 Antworten auf Supermärkte sollen künftig Arbeitslosengeld auszahlen

  • Ralf sagt:

    Was ist wenn jemand den Barcode-Zettel verliert und ein anderer findet?

    Genau wie bei einem Pfandbon oder Bargeld. Das geld ist weg und wird auch nicht ersetzt !

  • awd sagt:

    klingt doch fast nach einer neuen idee, wie bestimmte Menschen einen Grossbetrug planen

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