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Schattenreich

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Hinweis

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285)

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

930 von 1000 sagen

Jobcenter-Mitarbeiter bei Fehlern und Verstößen persönlich haften lassen!

  • JA (93%, 930 Stimmen)
  • NEIN (7%, 71 Stimmen)

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Stendaler Wahlbetrug vor Gericht

Sachsen-Anhalts bislang größter Wahlbetrug kommt vor Gericht. Wie Thomas Kramer, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, MDR SACHSEN-ANHALT bestätigte, wurde wegen der Stendaler Briefwahlaffäre Anklage gegen den ehemaligen Stadtrat Gebhardt erhoben. Dem CDU-Politiker werden Urkunden- und Wahlfälschung in 300 Fällen vorgeworfen.

Gebhardt soll für die Kommunalwahl im Mai 2014 Briefwahlunterlagen gefälscht haben. Die Ermittler gehen von insgesamt 960 manipulierten Stimmen aus. Die Strafverfolger haben 162 Zeugen benannt. Der Prozess soll im ersten Halbjahr 2017 am Landgericht Stendal beginnen.

Wegen der Briefwahl-Affäre war im August 2016 bereits Sachsen-Anhalts damaliger Landtagspräsident Hardy Peter Güssau zurückgetreten. Ihm wurde vorgeworfen, als damaliger Stendaler CDU-Chef die Wiederholung der Stadtratswahl und eine Strafanzeige verhindert zu haben.

Auch der Wahlleiter des Landkreises Stendal, Carsten Wulfänger (CDU), hatte vor dem Hintergrund der Stendaler Wahlaffäre sein Amt abgegeben. Der Stendaler Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt (CDU) war ebenfalls im September 2016 abgewählt worden. (Quelle)

Und dann wundern die Politclowns sich noch, wenn Bürger wie in Dresden bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit “Haut ab!” rufen. Was will man dazu auch noch anderes sagen?

Mich wundern die Wahlergebnisse von CDU/CSU und SPD sowieso schon seit Jahren. Denn wenn ich in meinem Bekanntenkreis nachfrage, wer was wählte, dann sagt mir jeder, daß er/sie keine dieser Parteien wählte. Ich sag auch schon seit Jahren, daß wer Arbeitslosenstatitistiken fälscht, Steuerdiebe gewähren lässt, illegale “Spenden” annimmt, auch Wahlbetrug begeht.

Da müssen sich diese Politschweine auch die Bezeichnung Volksverräter gefallen lassen. Ich gehe sogar noch viel weiter und bin der Meinung, daß wir es mit Volksverbrechern zu tun haben. Doch das Allerschlimmste ist, daß solchen Subjekten juristisch gar nicht weiter viel passiert, während man unsereins wegen läppischen paar Hundert Euro Geldstrafe in den Kerker wirft. So ist es mir ja passiert. Weil ich meine freie Meinung äußerte, hat man mich in den Kerker geworfen, was mich aber auch künftig nicht davon abhält, meine Meinung offen zu sagen.

Ich weiß, was ich nächstes Jahr zur Bundestagswahl mache! Ich werde auf meinen Wahlzettel “Verpisst Euch! Keiner vermisst Euch!” draufschreiben und wenn das nur 1 Mio Wahlberechtigte ebenso machen, dann kann das auch nicht von den Medien ignoriert werden. Nehmt Euch einen fetten Filzstift dafür mit, damit es auch gut lesbar ist.

Diese verdammten Dreckschweine reden von “Respekt!” Aber wo bleibt der Respekt gegenüber dem Volk, den Wählern? Wo bleibt der Respekt gegenüber dem Gesetz, das Urkundenfälschung und Wahlbetrug eindeutig verbietet? Wo bleibt der Respekt gegenüber ehrlichen Steuerzahlern, die diese Subjekte finanzieren?

9 Antworten auf Stendaler Wahlbetrug vor Gericht

  • Streetfigther sagt:

    Mich wundert hier nichts mehr! Ob ich das Job Center Stendal nehme oder den Wahlbetrug-es ist nur noch zum kotzen!!
    Seit der Wende habe ich niemals eine der Hartz IV Parteien gewählt und das bleibt auch so.
    Über die Wende, die Treuhand und was hier bis heute so passiert ist darf man nicht nachdenken,da wird einem nur übel.
    Mich braucht keiner über die ehemalige DDR usw. zu belehren!!
    Was ist denn das für ein System jetzt, ist das überhaupt ein System??

  • lassa sagt:

    Ach Schnakenhascher,
    in Anlehnung an
    “Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank”? (Bertolt Brecht)
    frage ich:
    was ist eine mutmassliche ( noch ist es nicht verurteilt) Wahlfälschung eines unbedeutenden
    kleinen Würstchens gegen
    den Dünnschiss (sorry für meinen Ausdruck)
    der Bundeskanzlerin Angela Merkel (sie bestimmt immerhin die Richtlinien der Politik für
    die gesammte BRD! seit Jahren)
    auf dem Deutschlandtag der JU in Paderborn am 15.Okt. 2016
    Zitate:
    Es ist schön hier…, das sieht nach Zukunft aus, wollen wir mal gucken, ob wir noch was reinkriegen in die Zukunft.

    Das vergangene Jahr war ein sehr herausforderndes Jahr, auch dieses Jahr ist es so, aber wieder anders als im letzten Jahr, und ich darf ihnen die schöne Aussicht in die Zukunft sagen, dass nächstes Jahr wieder ein ganz besonderes Jahr wird, also denken sie nicht, dass es einfacher wird, aber es wird immer wieder anders.
    ::::::::::::::::::::::::::::::::
    :-)

    • Schnakenhascher sagt:

      Wenn aber schon so kleine unbedeutende Würstchen Scheiße bauen und das geduldet wird, dann ist es weit rein böse. Man darf auch nicht vergessen, daß die weitreichendste Politik für den Bürger in den Kommunen und Gemneinden gemacht wird. Man denke nur mal an das ständige Gejammer über zu wenig Geld in Kommunen und jeder weiß, daß gerade CDU-Politiker sehr korrupt sind.

  • Streetfigther sagt:
    • Schnakenhascher sagt:

      Selbst wenn das gelingt, ändert sich gar nichts. Schon gar nicht mit dem fetten Sigi als Kanzler.

  • Andi67 sagt:

    ps: ich merke gerade, zum lesen des kompletten Artikels benötigt man ein Abo (was für ein Blödsinn)….deshalb hab ich den Artikel mal direkt von der Autorin abkopiert und hier reingesetzt: Autorin Susan Bonath
    “Hungern ist zumutbar

    Hartz-IV-Reform: Karlsruhe lehnt Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab. Auch Sanktionierte hätten den jahrelangen Rechtsweg einzuhalten

    Mit der im August in Kraft getretenen Hartz-IV-Reform wurden etliche Regeln verschärft. Sozialverbände, Juristen, Linke-Politiker und Aktivisten rügten Verstöße gegen Grundrechte, Dutzende Betroffene legten Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle ein. Dabei orientierten sich viele an einem Dokument, das im Internet verbreitet worden war. Mit den Problemen auseinandersetzen wollen sich die Karlsruher Richter aber nicht: Bereits am 4. Oktober hatten sie die Annahme der Eingabe eines Hartz-IV-Aufstockers verweigert. Dies gab das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Donnerstag bekannt. Der Grund: Eine »formularmäßig« erhobene Beschwerde sei unzulässig.

    Grundsätzlich kann gegen ein neues Gesetz jeder in Karlsruhe Beschwerde einlegen, wenn er sich durch dieses in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Das BVerfG aber schränkt ein, zuvor müsse der Rechtsweg ausgeschöpft werden. Im vorliegenden Fall müsste demnach zunächst ein Sozialgericht angerufen werden. Klagen kann man dort jedoch nur gegen einzelne Bescheide. Darum gibt es eine Ausnahme: Die jahrelange Ochsentour durch die Instanzen kann »erlassen« werden, wenn eine Entscheidung des BVerfG »von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er auf den Rechtsweg verwiesen würde«.

    Der Beschwerdeführer hatte sich darauf berufen, dass er schon durch die Drohungen seines Jobcenters mit Sanktionen oder »Ersatzpflichten bei sozialwidrigem Verhalten« unmittelbar und unabhängig von einem Bescheid von dem rigiden Gesetz betroffen sei. Eine amtliche Verpflichtung zu Jobs oder »Maßnahmen« hebele seine Grundrechte auf Menschenwürde und Berufsfreiheit aus. Würde er sich aber auf letztere berufen und ein »Angebot« ablehnen, müsse er eine Kürzung seines Existenzminimums hinnehmen. Das verstoße wiederum gegen die Menschenwürde, das Sozialstaatsgebot und sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ein derart schwerer Nachteil sei ihm nicht zuzumuten, befand der Mann.

    Das sieht man in Karlsruhe anders: Es gebe »keine Anhaltspunkte dafür, dass es dem Beschwerdeführer ausnahmsweise unzumutbar sein könnte, Rechtsschutz durch ein Sozialgericht zu erlangen«. Betroffene müssten vermeiden, dass das BVerfG »auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft«. Ferner habe der Mann mit der im Internet verfügbaren Vorlage nicht ausführlich genug seine persönliche, unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit dargelegt.

    Der Hartz-IV-Bezieher hatte neben den Sanktionen und der neu eingeführten »Ersatzpflicht«, durch die Leistungen trotz Bedürftigkeit bis zu vier Jahre lang verwehrt werden können, weitere Neuerungen moniert. So müsse er etwa wegen der »Gesamtangemessenheitsgrenze« für Mieten mit einer geringeren Beteiligung des Jobcenters an seinen Wohnkosten rechnen. Auch fühle er sich durch schärfere Umzugsregeln und zu niedrige Leistungen beeinträchtigt, die nicht die gestiegenen Stromkosten berücksichtigten. In seiner Argumentation berief er sich etwa auf zwei Urteile des BVerfG von 2010 und 2014. Danach entspreche Hartz IV dem Existenzminimum, das »unverfügbar und jederzeit zu gewährleisten« sei.

    »Wir wissen, dass Karlsruhe Unliebsames platt macht«, sagte der Gothaer Sozialrichter Jens Petermann am Donnerstag im Gespräch mit jW. Seine Kammer hatte im September die zweite Richtervorlage beim BVerfG eingereicht, weil sie Sanktionen für verfassungswidrig hält. Eine erste Eingabe hatte das höchste Gericht aufgrund von Formfehlern abgewiesen. Mit dem aktuellen Verweis auf den Rechtsweg führe das Gericht seine eigenen Beschlüsse ad absurdum, meint Petermann. »So wäre es zumutbar, dass einer nichts mehr zu essen hat.« Er vermutet, dass sich das BVerfG nicht mit Hartz IV auseinandersetzen will. Dass es sich zu dieser Beschwerde überhaupt geäußert hat, könne an der Vielzahl der Eingaben liegen. Offenbar wolle das Gericht mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung abschrecken. Möglich sei nun noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.”

  • Streetfigther sagt:

    Erst mal ist es ein geschickter Schachzug. Die SPD muss Farbe bekennen. Danach verliert sie noch mehr Wähler denn der Deal wird nichts, weil wir die Wähler dafür nicht haben. Wenn wir die Wähler dafür hätten wäre Hartz IV schon Geschichte.
    Allerdings wirft der Wahlbetrug in Stendal schon so einige Fragen gegen die Hartz IV Parteien auf.
    Die Linke kann aber behaupten das sie alles versucht hat etwas zu verändern. Und dann ist da noch Sahra W.und Oskar.
    Ich kann auch falsch liegen aber schauen wir mal!

    • Schnakenhascher sagt:

      Ja aber was wollen wir denn mit Gabriel als Kanzler? Ausgerechnet derjenige, der sich 50 Mal selbst widerspricht und so vehement für CETA und TTIP ist.

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