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Schattenreich

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Hinweis

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285)

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

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Jobcenter-Mitarbeiter bei Fehlern und Verstößen persönlich haften lassen!

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Amoklauf im Nachtclub “Pulse” in Orlando

Am Sonntag, dem 12. Juni, starben in Orlando im US-Bundesstaat Florida 50 Menschen durch die Waffe von Omar Mateen. Der 29 Jahre alte Täter hatte sich kurz zuvor via Anruf bei der Polizei zum IS bekannt, um sich dann mit einem Sturmgewehr und jeder Menge Munition in den Nachtclub “Pulse” zu begeben. Das Pulse befindet sich rund 180 km von seinem Wohnort entfernt und ist ein bekannter Schwulenclub.

Das Massaker an den Besuchern dauerte rund drei Stunden, da der Versuch, in die Außenmauer des Clubs ein Loch zu sprengen, um den Täter deutlich schneller auszuschalten, zuvor gescheitert war.

Ob Omar Mateen, ein US-Bürger mir afghanischen Wurzeln, der in den USA geboren wurde und dort aufwuchs, ein Schläfer des IS war, wissen wir nicht. Dennoch spielt dies in den US-Medien, ebenso wie auch bei uns, die Hauptrolle.

Völlig ignoriert wird hingegen die Tatsache, daß Omar Mateen beim FBI eine dicke Akte besaß. Er war bereits DREI MAL verhört worden. Warum?

Zudem war Omar Mateen ein Mitarbeiter der Sicherheitsfirma G4S. Das ist ein britischer Konzern, der neben der Dienstleistung “Sicherheit” auch private Gefängnisse betreibt. Von England bis Israel. Menschenrechte werden von dieser Firma chronisch verletzt.

KenFM sprach mit dem USA-Kenner Prinz Chaos über den Fall Omar Mateen und spricht dabei auch den Umstand an, daß hier das FBI eine verdeckte Rolle spielen könnte.

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4 Antworten auf Amoklauf im Nachtclub “Pulse” in Orlando

  • Streetfigther sagt:

    Frage zu einem anderen Thema!

    Dürfen Jobcenter rein rechtlich gesehen Bußgelder verhängen?
    http://www.neues-deutschland.de/artikel/1015330.bussgeldbescheid-vom-jobcenter.html
    Wenn ich zu schnell fahren sollte ok.aber ein Jobcenter kann doch kein Bußgeldverfahren eröffnen??!

    • Schnakenhascher sagt:

      Doch das dürfen die. Dafür haben die sogar neuerdings eine eigene Bußgeldstelle. Im Knast war auch einer, der wegen dem Jobcenter 5 Tage Erzwingungshaft neben anderem Kram absitzen mußte. Allerdings ist es bei Bußgeldern so, daß man diese im Knast NICHT angerechnet werden. Die Strafe bleibt bestehen. Die 5 Tage Erzwingungshaft beziehen sich auf das “Erzwingen” der Bezahlung des Bußgeldes. Das heißt, man wird so oft für 5 Tage eingeknastet, bis man endlich bereit ist, die jeweilige Summe zu bezahlen. Bei mir damals hat das Jobcenter auch 120 Euro Bußgeld wegen einbehaltener Nebenkostennachzahlung verhängt. Allerdings damals noch über das normale Amtsgericht. Da bin ich dann zur Gerichtskasse, habs eingezahlt und mit dem Beleg bin ich dann zur Staatsanwaltschaft und hab den vorgelegt. Man kann natürlich auch immer mal turnusmäßig wegen der Erzwingungshaft in den Knast gehen und hat dann wieder paar Monate Ruhe. Allerdings werden die Tage im Knast auf Hartz-IV angerechnet. Das heißt, abgezogen und das muß man dem Jobcenter selbst melden. Tut man das nicht, bekommt man nochmal ein Bußgeldverfahren angehängt wegen “Erschleichung von Dienstleistungen”, was aber Schwachsinn und anfechtbar ist, da Hartz-IV-Leistungen keine Dienstleistungen im herkömmlichen Sinne sind. Außerdem bekommt man die Haftbescheinigung auch nicht gleich am ersten Tag und Post aus dem Knast kann auch mal 2 Tage dauern. Zudem muß man auch erst einen Antrag auf Briefmarken stellen. Dauert auch meist nochmal einen Tag und wenn man über Eigengeld verfügt, bekommt man sowieso keine kostenlosen Briefmarken, sondern muß warten bis der nächste Einkauf im Knast stattfindet und der ist immer nur ein Mal in der Woche. Wer also Montags für 5 Tage einsitzt und erst am Dienstag die Bescheinigung bekommt und am Donnerstag erst Briefmarken kaufen kann, für den sind da ja schon die 5 Tage gelaufen. Kann man alles belegen, weil man neben dem Entlassungsschein auch noch die Dokumentation über den Einkauf (Konoauszug) bekommt. Die 5 Tage, die man abgezogen bekommt, sind doch ein Witz. Das sind 67,33 Euro, die man doch ohnehin in den 5 Tagen Einsitzen nicht brauchte.

      Im Grunde machen die sich alle eine viel zu große Birne wegen Nichtigkeiten. Ich weiß, es ist nicht jeder zu kaltschnäuzig und abgebrüht wie ich, aber man muß auch mal aufhören, sich über jeden Mist Gedanken zu machen. Ich für meinen Teil bezahle in der Hinsicht nichts mehr und sitze alles ab. Das kommt mir billiger. Im Knast ist immer ein Kommen und Gehen und nicht wenige sitzen so ihre Geldstrafen und Bußgelder ab. Verfahrenskosten sind nicht absitzbar und müssen bezahlt werden. Aber darum kümmert sich dann der Gerichtsvollzieher und der muß ja bekanntermaßen wieder abziehen, wenn nichts zu holen ist. In den Knast wandert man deswegen dann nicht mehr. Am Ende kommen dem Staat solche Bagatellverfahren teurer, als was die ganze Scheiße wert ist. Von daher: KEINEN KOPF MACHEN! Man sieht nämlich doof aus mit zwei Köpfen. ;-)

      Wer nichts hat, hat auch nichts zu verlieren und lebt ruhiger!

      • Adrian von Eulenholz sagt:

        Wer auf seiner Website die deutsche Rechtschreibung in höchsten Tönen lobt, sollte doch wissen, dass es nicht “wegen dem”, sondern “wegen des” heißt. Vielleicht als kleiner Hinweis für die Zukunft.

        • Schnakenhascher sagt:

          Ich halte es da wie Johann Wolfgang von Goethe. Der durfte auch “als wie” schreiben, obwohl es nur ein als oder wie gibt. Ich sehe das hier als künstlerische Freiheit. Und außerdem wurde der Text in Bezug auf diesen Artikel 1:1 von KenFM auf Youtube übernommen. Da mußt Du das nächste Mal dann schon Ken Jebsen korrigieren und nicht mich.

          Da fällt mir die “Feuerzangenbowle” ein.
          “Es heißt nicht ‘wegen dem Schild’, sondern ‘wegen des Schildes’!” Stimmts?

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