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Schattenreich

Raus aus dem Alltag und rein in eine Welt mit einer Musikmischung aus Dark Wave und Gothic Rock. Zum Start auf die Grafik klicken.

Hinweis

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285)

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

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Deutschrocker verklagen die Bundesrepublik

Vor rund sieben Jahren wurde das überaus erfolgeiche Album der Band Rammstein “Liebe ist für alle da” von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Antrag des durch die damalige Ministerin von der Leyen geführten Bundesministeriums indiziert.

Indiziert wurden  der Song “Ich tue dir weh” sowie das Foto des Artworks, das Gitarrist Richard mit einer auf seinem Knie liegenden Frau darstellt. Begründet wurde es damit, daß dies eine jugendgefährdende Darstellungen von S/M- Praktiken sei. Das Foto zeigt lediglich eine nackte Frau, die übers Knie gelegt wird und den Arsch versohlt bekommt. Das praktizieren täglich tausende von Pärchen in diesem Lande.

Die Einschätzung der selbsterannten “Jugendschützer” hatte jedoch keinen Bestand: Nach einem halben Jahr hob das Verwaltungsgericht in Köln die Indizierung wieder auf. Zur Begründung hieß es, die Bundesprüfstelle habe nicht ausreichend zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen. Die martialische, übertriebene Darstellung von Gewalt sei ein Stilmittel von Rammstein, es handele sich um eine Inszenierung und wegen der Entfremdung nicht um einen “wirklichkeitsnahen Gewaltexzess”.

Rammstein argumentiert nun, wegen der Entscheidung der Bundesprüfstelle habe man 85.000 Tonträger vernichten oder einlagern müssen. Diesen Schaden will die Gruppe ersetzt haben, den Schadenersatz beziffert sie auf 66.000 Euro.

Würde ich an der Stelle von Rammstein auch machen. Allein schon wegen der Scheinheiligkeit einer Ursula von der Leyen, die als damalige Familienministerin hinter jedem Furz “jugendgefährdendes Material” vermutete und heute als Kriegsministerin Flintenuschi Verteidigungsministerin die Lösung politischer Konflikte durch Kriegsgewalt propagiert, wobei Menschen verstümmelt und zerfetzt werden. Bei Computerspielen, die den Krieg verherrlichen, sagt seltsamerweise niemand was dagegen. Dabei handelt sich bei Games wie “World Of Tanks”, “Call Of Duty”, “Call Of War” etc. meines Erachtens nach aber vollends um “wirklichkeitsnahe Gewaltexzesse”. Dafür aber wird im TV Werbung gemacht.

Ursula von der Leyen! Diese machtbesessene Furie steht auf  meiner Hass-Liste auch mit ganz weit oben. Unter ihrer Rigide als spätere Arbeitsministerin wurde Hartz-IV noch verschlimmbessert. Eltern in Hartz-IV müssen von DREI Euro am Tag ein Kind satt bekommen (Frühstück, Mittag, Abendbrot). Das ist seltsamerweise nicht kindes- und jugendgefährdend. Ich glaube nicht, daß die Brut der von der Leyens mit nur 3 Euro am Tag versorgt wird.

Von der Leyens Bruder Hans-Holger Albrecht betreibt Online-Casinos, die hierzulande nicht zulässig sind und die juristische Seite der Nutzung solcher Angebote schon einige Anwälte und Gerichte beschäftigt hat. Als wenn das noch nicht reicht, betätigt sich der Bruder auch als Pornoanbieter im Netz.

Wäre ich an Rammsteins Stelle, würde ich mir die 66.000 Euro bei Ursula von der Leyen holen. Denn am Ende zahlt die Bundesrepublik das Geld aus Steuergeldern und somit von den Bürgern, die die Zeche für den Quatsch zahlen, den Politiker verursachen.

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