Dubiose Mahnschreiben
Die Firma Culpa Inkasso aus Stuttgart verschickt wieder einmal zahlreiche Mahnbescheide, auf die man keinesfalls reagieren sollte.
Die Empfänger werden aufgefordert, einen Betrag von etwa 160 Euro zu begleichen. Entstanden sein soll dieser durch eine Bestellung auf “firstgold.de”. Mittels eines Rückantwortscheins soll der Empfänger die Forderungen anerkennen. Auch mich erreichte so ein Schreiben.
Davon mal abgesehen, daß mir Inkasso-Schreiben sowieso grundsätzlich egal sind, kann ich mich nicht erinnern, jemals über “firstgold” eine Kreditkartenbestellung aufgegeben zu haben. Würde bei mir auch gar keinen Sinn machen so ohne Konto und im ALG-II-Leistungsbezug. Ich bin nicht kreditwürdig und das ist mir auch scheiß egal. Ich bin nicht so unterbelichtet und begebe mich via Kredit in irgendwelche Zinsfallen, die mich dann ins Hamsterrad treiben, in dem ich dann zu strampeln habe bis mir der Arsch platzt.
Außerdem bin ich gewiß nicht so doof, daß ich auf irgendwelche Statussymbole alá “goldene Mastercard” angewiesen wäre. Irgendwelches Plastikgeld lehne ich ohnehin ab, weil ich auf Bargeld stehe. Ich bestelle auch nichts übers Internet. Ich gehe ganz altmodisch in den Laden, wenn ich etwas brauche und kaufe dann auch nur die Dinge, die ich auch tatsächlich benötige.
Wie dem auch sei, “Culpa Inkasso” ist jedenfalls keine Unbekannte und man sollte auf gar keinen Fall reagieren, wie HIER nachzulesen ist. Dennoch wird es einige Deppen geben, die es trotzdem machen, sonst würde dieses ominöse Inkasso-Unternehmen nicht solche Schreiben versenden. Frei nach dem Motto: “Jeden Morgen steht ein Dummer auf, man muß nur wissen wo.”
Also an alle, die eventuell auch mit derartigen Schreiben der Firma “Culpa Inkasso” belästigt werden: NICHT DARAUF REAGIEREN. Einfach wegschmeißen den Mist!
Welcher Doof hat das denn verfasst? Ist der Unterschied zwischen Mahnschreiben und Mahnbescheid nicht klar?
Auf einen MAHNBESCHEID muss man IMMER reagieren, sonst bekommt er nämlich Bestandskraft unabhängig davon ob die Schuld zu Recht besteht oder nicht,
Hast Du nicht den Link im Beitrag angeklickt? Selbst der Verbraucherschutz rät, nicht zu reagieren. Man sollte auch mal den Verlinkungen folgen oder muß man Dir eine Bedienungsanleitung für das Lesen eines Artikels schreiben. Mir ist ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Mahnschreiben auch klar. Aber es geht in dem Artikel um ein Inkasso-Unternehmen und nicht um eine Behörde.
Wieder einer, der das Haar in der Suppe sucht und Erbsen zählt.