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Schattenreich

Raus aus dem Alltag und rein in eine Welt mit einer Musikmischung aus Dark Wave und Gothic Rock. Zum Start auf die Grafik klicken.

Hinweis

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285)

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

930 von 1000 sagen

Jobcenter-Mitarbeiter bei Fehlern und Verstößen persönlich haften lassen!

  • JA (93%, 930 Stimmen)
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User gesamt: 1.001

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Deutschland muß aus der NATO austreten

70 Jahre nach Kriegsende steht die Welt und vor allem Europa erneut vor einem Krieg mit Russland. Maßgeblich treibende Kraft dahinter sind die USA, die sich mit Hilfe der NATO immer weiter ausbreiten.

Die Gründe für einen Austritt Deutschlands aus der NATO (North Atlantic Treaty Organization) sind eindeutig und unwiderlegbar.

Aufgrund Artikel 5 des Nordatlantikvertrages ist Deutschland im Falle eines Krieges zwischen den USA und Russland verpflichtet den USA beizustehen. Damit wird Deutschland ein legitimes Angriffsziel der Gegenseite. Der Austritt aus der NATO gewährleistet daher den besten Schutz vor den schlimmsten Folgen eines solchen Krieges.

Die NATO hat bereits drei Angriffskriege geführt (Jugoslawien, Afghanistan, Libyen). Angriffskriege sind nicht nur Verletzungen des allgemeinen Völkerrechts und der UN-Charta, sondern auch eigenständige kriminelle Straftatbestände gemäß internationalem Strafrecht. Angriffskrieg ist neben Völkermord, das schlimmste Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In dieser Hinsicht kann die NATO als eine kriminelle Vereinigung bezeichnet werden.

Die USA streben nachweislich an, die Zusammenarbeit Europas mit Russland nachhaltig zu verhindern. Diese Zusammenarbeit wird in Washington als eine herausragende Bedrohung für die Hegemonie des US-Imperialismus mit äußerster Sorge betrachtet. Europäische NATO-Staaten und Russland sollen durch Kriege geschwächt werden. Die NATO ist ein institutioneller Hebel, um diesen Konflikt zu schüren.

Die NATO organisierte im Kalten Krieg terroristische Vereinigungen in Europa (Gladio), unterstützte die UÇK auf dem Balkan (Kosovo) und unterstützt – durch die Türkei – den sogenannten „islamistischen Terror“ in Syrien und Irak.
Die NATO kann in dieser Hinsicht als Sponsorin des internationalen Terrorismus bezeichnet werden.

Völkerrechtlich haben sich die USA zu einem Schurkenstaat entwickelt, der den Weltfrieden nicht nur bedroht, sondern abermals in gröbster Weise durch Angriffskriege, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verletzt hat. Europäische Mitglieder der NATO können weder den US-Imperialismus zähmen noch aufgrund des NATO-Vertrages die USA aus der NATO ausschließen. Sie können auch nicht die Organisation gegen den Willen der USA auflösen. Diese Organisation kann nur durch den Austritt ihrer Mitglieder lahmgelegt werden.

Der Bundestag ist demokratisch befugt den Austritt aus der NATO zu beschliessen um diesen Austritt durch die Bundesregierung zu bewerkstelligen. Dafür braucht Deutschland nicht die Zustimmung anderer Staaten. Der Austritt von Staaten aus der NATO ist vertraglich vorgesehen.

Wer nicht den Austritt Deutschlands aus der NATO fordert, gefährdet damit zumindest die Sicherheit der Bevölkerung Deutschlands. Die Forderung zum Austritt aus der NATO ist daher nicht nur moralisch, sondern auch sicherheitspolitisch berechtigt.

Deutschland raus aus der Nato!

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