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Hinweis

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285)

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

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Kinder- und Seniorenbetreuung nicht ohne Qualifikation

Es besteht ja seit der Agenda 2010 die selten dämliche Auffassung, daß jeder jede Arbeit machen könne. Das dem aber keineswegs so ist, bestätigte jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 28.04.2015.

Einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II darf keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, die ihn zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung verpflichtet, wenn er keine entsprechende berufliche Vorbildung oder sonstigen ausreichenden Vorkenntnisse für diese Tätigkeiten hat. Dies hat der 3. Senat des Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden.

Der Antragsteller ist verheiratet und hat mehrere Kinder. Er war bis Ende 2004 als Bankkaufmann tätig und übt eine selbständige Nebentätigkeit als Versicherungsmakler aus. Daneben bezieht er mit seiner Familie vom Antragsgegner, dem zuständigen Jobcenter, seit mehreren Jahre Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Der Antragsgegner versuchte zunächst, mit dem Antragsteller eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, was jedoch scheiterte. Daraufhin ersetzte er die Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt, der für den Antragsteller unter anderem die Verpflichtung enthielt, im Rahmen einer sogenannten Arbeitsgelegenheit für die “Komm Aktiv GmbH” und in über diese vermittelten Kooperationsbetrieben (Hausmeistertätigkeiten, Betreuungstätigkeiten von Senioren, Betreuungstätigkeiten von Kindern und/oder Jugendlichen, Betreuungstätigkeiten von behinderten Menschen, Hauswirtschaftshelfertätigkeiten, Botendienste) tätig zu werden. Der Antragsteller weigerte sich, die Arbeitsgelegenheit auszuüben und beantragte die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs.

Nachdem das Sozialgericht Koblenz dies abgelehnt hatte, ordnete das Landessozialgericht auf seine Beschwerde die aufschiebende Wirkung an. Es bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, so daß die für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung erforderliche Interessenabwägung zugunsten des Antragstellers ausgehe. Die Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren ist aus Sicht des Gerichts wegen der hohen fachlichen Anforderungen nicht für Personen ohne berufliche Erfahrung oder sonstige Vorkenntnisse geeignet. Weil die Arbeitsgelegenheiten auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sein müsse und die Tätigkeiten bei der “Komm Aktiv GmbH” insoweit als Einheit betrachtet werden mußten, konnte auch keine Beschränkung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf die Betreuungstätigkeiten vorgenommen werden. (Beschluss vom 28.04.2015, Aktenzeichen L 3 AS 99/15 B ER) (Quelle)

Es kann auch nicht sein, daß jeder einfach so Senioren betreuen darf. Wer schon einmal einen älteren Angehörigen gepflegt hat, wird wissen was das für eine schwierige und aufopferungsvolle Arbeit ist. Allein schon was der Pflegeberuf den Menschen abverlangt, ist enorm. Das kann nicht jeder einfach so machen.

Ich selbst wurde auch einmal in ein Pflegeheim gepelzt und dort blieb ich nur 3 Tage, weil das für einen Ungelernten einfach unerträglich war. Denn es ist Mitnichten so, daß da sogenannte “Ein-Euro-Jobber” nur für leichteste Tätigkeiten eingesetzt werden. Da hat man es mit richtig schweren Fällen zu tun und das einfach mal so nebenher erlernen, ist da nicht drinne. Das ergibt sich ja schon aus der Tatsache heraus, daß der Pflegeberuf erlernt werden muß. Leider aber in Deutschland sehr mies bezahlt wird, während skrupellose Manager, die buchstäblich Leichen gehen, mit Millionen honoriert werden. Es werden Milliarden für Bankster ausgegeben, die nicht in der Lage sind, das ihnen anvertraute Geld zu verwalten, aber Menschen, die sich um unsere Kinder, alte und kranke Angehörige kümmern, wird ein Hungerlohn gezahlt und dieser dann noch durch “Ein-Euro-Jobs” ersetzt. Daran erkennt man, welchen Stellenwert aufopferungsvolle Berufe in unserer Ego-Gesellschaft haben.

6 Antworten auf Kinder- und Seniorenbetreuung nicht ohne Qualifikation

  • Streetfigther sagt:

    Wer sich um Kinder und Alte beruflich kümmern muss, braucht nicht nur einen Beruf, sondern auch eine Berufung. Punkt!
    Wenn das Jobcentermitarbeiter nicht begreifen können oder wollen, gehören sie entlassen.
    Ich verachte Jobcentermitarbeiter nur.

    • Schnakenhascher sagt:

      Das ist ja nicht nur in Betreuungs- und Pflegeberufen so, sondern in vielen anderen auch. Auch Backen sieht einfach aus, aber da muß man auch von chemischen und physikalischen Prozessen Ahnung haben, Lebensmittellehre beherrschen. Das kann man fortsetzen bis zum Elektriker. Der schließt auch nicht einfach so Kabel an. Der muß auch wissen wieviel Ampere liegen an, was ist möglich, was nicht.

      Wenn jeder angeblich jede Arbeit machen kann, dann stellt sich die Frage, warum es noch Ausbildungsberufe gibt. Vieles im Beruf lernt man auch erst IM Beruf und das dauert JAHRE! Ein Beruf ist immer geprägt von ERFAHRUNG und die sammelt man nicht in einem Kursus von 3 Wochen, weil es in fast jedem Beruf nur praktische Erfahrung über Jahre den Beruf ausmacht. Theorie ist das Eine, die Praxis das Andere. Aber das begreifen leider immer weniger Leute. Nur weil einer ‘nen Wasserhahn anschließen kann, heißt das noch lange nicht, daß er auch ein Rohr verlegen kann.

  • CJB sagt:

    Da gab es doch vor wenigen Tagen eine Meldung im Radio. Es gibt immer mehr Hilfskräfte in Altenheimen, dafür immer weniger Examinierte. Und gerade habe ich beim recherchieren im Internet gesehen, daß dasselbe schon 2012 berichtet worden ist.

    Hier eine ausführlicher Artikel von diesem Jahr dazu:
    http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article141694133/Amateure-im-Altenheim.html

    • Schnakenhascher sagt:

      Wenn der Kapitalist mit Beinamputierten noch Kasse machen könnte, würde er es tun! Es wird allerhöchste Zeit, daß dieses System in Schutt und Asche untergeht. Ich habe so eine große Wut auf diesen ausgeuferten und unkontrollierten Kapitalismus, daß es kaum in Worte zu fassen ist. Ich verweiger mich in diesem derzeitigen Kapitalismus solange, bis sich was zum Positiven verändert hat. Und wenn es nicht eintritt, dann eben druff geschissen! Mit mir kann jedenfalls KEIN Kapitalist mehr rechnen. Egal ob kleiner Mittelständler oder Großkonzernchef. Bei mir ist der Riemen runter!

      25.000 Leute aus 100 Ländern sollen schon beim “IS” kämpfen. Das machen die richtig! Vielleicht bietet der “IS” die besseren Alternativen als unser scheiß Dreckssystem.

  • Streetfigther sagt:

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-mehr-suizide-seit-hartz-iv-90016588.php
    Das sind dann die Konsequenzen aus Hartz IV,die ich allerdings für den falschen Weg halte.
    Die freuen sich noch über jeden den sie als nicht verwertbaren Kostenfaktor los sind!!
    In dem System müssen Menschen verwertbar sein und sich rechnen und auch in einer Anschlussverwertung ihr Geld bringen!

  • CJB sagt:

    Bezüglich der Alten- und Pflegeheime und das dortige Personal muß man sich auch vor Augen halten, daß ein guter Teil dieser Einrichtungen inzwischen Firmen gehört, die damit Geld (Gewinn) machen.

    Früher waren die Masse der Alteneinrichtungen solche der Kirchen und der Wohlfahrtsverbände. Spätestens, seit es die Pflegeversicherung gibt, soll sich das grundlegend geändert haben, da sich seitdem solche Einrichtungen auch prima zum Geldverdienen eignen. Gab es früher zwar auch schon, aber seitdem eben verstärkt.

    Und wo man in erster Linie so etwas betreibt, um Kasse zu machen, braucht sich ja niemand wundern, wenn die Personaldecke so dünn wie möglich gehalten wird. Und zu wenig Personal gibt es auch in Einrichtungen gemeinnütziger Träger, das habe ich selber schon persönlich mit Schrecken gesehen, als mein Vater vorübergehend im Pflegeheim war. – Oder sollte man besser “Pflege”heim schreiben?

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