Jobcenter Ravensburg durchsucht die Unterwäsche einer 16jährigen!
In Ravensburg war mal wieder das Jobcenter auf Hausdurchsuchung unterwegs und schreckte auch nicht davor zurück, die Unterwäsche der 16jährigen Tochter einer von Hartz-IV betroffenen Mutter zu durchsuchen!
Was da genau vonstatten ging, könnt Ihr HIER nachlesen und ich sage dazu, daß solch ein Vorgehen absolut perfide faschistiod ist und man solche Jobcenter-Mitarbeiter getrost als faschistoide Schergen bezeichnen kann.
Was hat der Scherge in der Unterwäsche einer 16jährigen zu suchen? Will der sich dran aufgeilen? Das traue ich solchen Schweinen durchaus zu. Aber mit Sicherheit wird es wieder danach heißen, das sei ein “bedauerlicher Einzelfall”. Mitnichten ist sowas ein Einzelfall!
Jobcenter gehen auf Menschenjagd
In Deutschland sind seit 1945 – im Gegensatz zur Nazi-Herrschaft – Polizei, Justiz und Gesetzgeber getrennt. Staatsanwälte haben klar definierte und begrenzte Vollmachten gegenüber Normalbürgern – wegen ihrer besonderen Pflicht als Strafverfolger. Zur Verfolgung von Straftaten im öffentlichen Interesse dürfen sie Grundrechte von Tatverdächtigen und Zeugen zeitweise einschränken. Seit August 2016 hat auch die “Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten” in den Jobcentern vergleichbare Sonderrechte.
Staatsanwälte würdigen von der Polizei ermittelte Sachverhalte; sie können Verfahren einstellen, Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen; sie können anordnen, daß die Polizei weiter ermittelt und die Polizei muß der Staatsanwaltschaft alles mitteilen, was für den Strafprozess von Bedeutung ist.
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